Ettlingen, den 9.5.04
Sehr geehrte Frau Fieger,
Sehr geehrte KV-Nordbaden (seit 1.1.05: KV-BW), auch nach unserem Telefonat vom 5.5.04, bestehen noch gravierende Unklarheiten über die Vorgaben der KV-Nordbaden, für den Umgang der Vertragsärzte mit Überweisungen.
Im Folgenden möchte ich drei Fragenkomplexe präsentieren und um präzise Beantwortung bitten:
1. Dürfen Überweisungen nachgereicht werden, wenn ja bis zu welchem Zeitpunkt ?
1.1. Darf der Vertragsarzt die 10 Euro zurückgeben, wenn nach der Behandlung ein Überweisungsschein vorgelegt wird ?
1.2. Bis wie lange nach der Behandlung kann der Überweisungsschein vom Überweiser (rückwirkend) ausgestellt worden sein, dass die 10 Euro rückerstattungsfähig sind ?
1.3. Darf der Arzt dem Patienten die Mühe abnehmen ? - Die behandelnde Praxis würde beispielsweise telefonisch die Übersendung eines Überweisungsscheines beim vorbehandelnden Arzt erbitten.
(1.4. Sollen bei der Überweisung vom Facharzt zum Hausarzt die gleichen Regeln gelten wie umgekehrt ? - Siehe Punkt 3 )
2. Welche Voraussetzungen muss der Arzt zur Erstellung einer Überweisung erfüllen oder beurteilen ?
2.1. Reicht der Überweisungswunsch des Patienten, dem Arzt persönlich vorgetragen und gegebenenfalls erläutert, aus ?
2.2. Oder muss der Arzt die entsprechende Überweisung für medizinisch notwendig befinden ?
2.3. Unter welchen Voraussetzungen könnte es korrekt sein, dass der Patient bei der Helferin eine Überweisung „bestellt" und dann ohne Arztkontakt an der Anmeldung abholt ?
3. Ist die geforderte Vorgehensweise für die Überweisung vom Facharzt zum Hausarzt die gleiche, wie umgekehrt ?
3.1. Muss auch der Facharzt prüfen, ob eine Oberweisung zum Hausarzt sinnvoll ist, oder ist in aller Regel davon auszugehen ?
3.2. Könnte somit der Facharzt, ohne gesonderte Prüfung, die Überweisung zum Hausarzt vom Patienten an der Anmeldung abholen lassen ?
3.3. Oder sollte der Facharzt sogar dem Patienten routinemäßig die Überweisung zum Hausarzt gleich mitgeben, sofern er als Facharzt der erste Kontakt im Quartal ist ?
Alle Leistungsträger in der KV sollten sich Ihrer Verantwortung bewusst sein:
Es muss Regeln geben.
Die Regeln müssen für alle gelten.
Die Regeln müssen klar formuliert sein.*
Die Einhaltung der Regeln muss geprüft werden.
(*Typische Ausnahmen müssen ebenfalls definiert sein - seltene Ausnahmen können dann abgeleitet werden)
Die KV hätte die Chance, die von allen relevanten Parteien (!) getragene Gesundheitsreform konstruktiv auszugestalten. Tut sie es nicht, riskiert sie die Einführung eines rigiden bürokratischen Versorgungssystems unter weitgehender Abschaffung der „freien Arztwahl" (nicht zu Verwechseln mit „freier Wahl der Versorgungsebene").
Mit freundlichen Grüßen Peter Hach